Ein Vertreter des Landesjugendamtes erläuterte in einem langen und informativen Vortrag das vorliegende Gesetz. Trotzdem blieben einige Teilbereiche weiter unklar, beispielsweise das Inkrafttreten verschiedener Gesetzesteile. Deutlich wurde jedoch, dass die Organe der Stadt bis zum 13.03.2008 beschlossen haben müssen, welche Träger in welchen Einrichtung bestimmte Angebote vorhalten. Von diesem Beschluss, der dem Land von der Stadtverwaltung gemeldet werden muss, hängt die Höhe etwaiger Landeszuschüsse ab. Auf Antrag der SPD und der Grünen wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Satzung zum Gesetz zu beauftragen. Diese Satzung muss dann in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses im Januar beschlossen werden, um die Frist im März einhalten zu können.
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