Protokollerklärung der Grünen in der Ratssitzung am 19.06. zum Gewerbegebiet Am Stork

Begründung:

  1. Die Empfehlung der Bezirksregierung, noch insgesamt 20 ha Gewerbegebiet auszuweisen, ist für die Stadt Wetter in keiner Weise verbindlich: die Stadt entscheidet selbständig in ihren eigenen Angelegenheiten.
  2. Es gibt keinen Zwang für den Rat, den verabschiedeten Flächennutzungsplan unter allen Umständen einzuhalten: der vorherige Flächennutzungsplan hat ist mehr als 20 mal abgeändert worden. Entscheidend ist, ob der gültige Flächennutzungsplan dem jetzigen Bürgerwillen entspricht. Wenn den Bürgern die Bedeutung und die Funktion eines Flächennutzungsplanes nicht klar war und sie deswegen ihre Belange auch nicht eingebracht haben, so ist das nicht den Bürgern, sondern der unzureichenden Informationspolitik der Stadt anzulasten.
  3. Es gibt ökologische Bedenken, weil die Zuwegung durch ein Waldstück bzw. an einem Waldstück entlang erfolgen soll.
  4. Wegen der Nähe des Berufsbildungswerks hätte eine umfassende Berücksichtigung der Interessen dieser Einrichtung stattfinden müssen.
  5. Für die Anwohner und vor allem für deren Kinder ginge ein beliebtes Naherholungsgebiet verloren.
  6. Es ist unredlich, Ansiedlung junge Familien zur Ansiedlung im Grünen anzuwerben, um anschließend das Grün durch Gewerbeansiedlung zu zerstören
  7. Der Ortsteil Volmarstein ist bereits überproportional zur Gewerbeansiedlung herangezogen worden und kann nicht vollständig in Gewerbeflächen umgewandelt werden.
  8. Eine weitere Belastung der jetzt schon überlasteten Vogelsanger Straße ist nicht hinnehmbar. Zur Ermittlung der zusätzlichen Verkehrsbelastung durch das neue Gewerbegebiet hat die Stadt ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Es ist nicht sinnvoll, jetzt einen Beschluss über die Erschließung und Vermarktung der Flächen für das geplante Gewerbegebietzu fassen, obwohl die Ergebnisse des Verkehrsgut-achtens noch nicht vorliegen.
  9. Durch das geplante Gewerbegebiet werden die Grundstücke in Volmarstein weiter abgewertet.
  10. Es werden durch das geplante Gewerbegebiet weitere LKWs von der Autobahn zum Parken angelockt, weil auf den Autobahnen nicht genügend Rastplätze vorhanden sind.
  11. Es gibt keinen wirtschaftlichen Zwang, weitere Gewerbegebiete auszuweisen, wenn man die Arbeitslosigkeitsquote in Wetter und die noch nicht vermarkteten Gewerbeflächen in Wetter (ca. 40.000 qm) in Betracht zieht.
  12. Im August 2008 schließt die Dematic in Alt-Wetter; es gibt dadurch ein zusätzliches Angebot an Gewerbefläche.
  13. Warum werden 120.000 qm Gewerbegebiet erschlossen, wenn nur 45.000 qm für den konkreten Investor benötigt werden ?
  14. Die 150 Arbeitsplätze des Investors sind keine neuen Arbeitsplätze.
  15. Obwohl noch kein Bebauungsplan vorliegt, soll jetzt schon eine Ermächtigung zur Erschließung und Vermarktung geschaffen werden. Im Bebauungsplan müsste z.B. ein Hochregallager ausgeschlossen werden.
  16. Es ist unklar, wie der Kaufpreis von 35,00 €/qm für die zu verkaufenden Grünflächen in der Rechnung berücksichtigt wird. In der Vorlage ist von einem einheitlichen Erlös von 50 €/qm ausgegangen worden.
  17. In der Vorlage fehlt ein Ansatz für den derzeitigen Grundstückswert (lt. NKF-Eröffnungsbilanz). Im früheren Haushaltssicherungskonzept, noch auf kameralistischer Basis, waren Nettoerlöse von 4,5 Mio € aus dem Verkauf der Grundstücksfläche aufgeführt.
  18. In der Vorlage fehlt auch, dass bisher aus der Verpachtung des Grundstücks Erlöse erzielt worden sind. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gewerbeansiedlung sind die wegfallenden Pachterträge als Nachteil zu bewerten.
  19. Die Aufsichtsbehörden werden wohl kaum einem Projekt mit einem derartigen Defizit (1,2 Mio € zuzüglich Grundstückswert) zustimmen, da der Vorteil lediglich in zusätzlichen Gewerbesteuern besteht. Die angestrebten zusätzlichen Gewerbesteuern sind hoch spekulativ: auch wenn der Betrieb bisher erhebliche Gewerbesteuern gezahlt hat ist davon auszugehen, dass die durch die Verlagerung nach Volmarstein anfallenden Investitionen über ihre Abschreibungen erheblich das Betriebsergebnis (und damit auch die Gewerbesteuern) vermindern werden. Es besteht außerdem generell ein Verbot, Gemeindevermögen unter Wert zu veräußern (GO § 90).
  20. Es stehen die Interessen eines Gewerbebetriebes gegen die Interessen von ca. 120 Bürgern.


Forderungen der Grünen:

  1. Wetter braucht kein neues Gewerbegebiet.
  2. Ein evtl. neues Gewerbegebiet darf nicht in Volmarstein sein.
  3. Ein neues Gewerbegebiet kann nur mit einem geprüften und von den Bürgern akzeptierten Konzept beschlossen werden. Es kann nicht mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit auf die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der vorgesehenen Gremien verzichtet werden.
  4. Vorab muss die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme durch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung nachgewiesen werden.
  5. Das Risiko, auf den Erschließungskosten hängen zu bleiben, muss durch einen Kaufvertrag vor der Erschließung abgesichert werden. Das Gewerbegebiet kann dann zunächst nur 45.000 qm groß sein.



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