Grüne beantragen den Beitritt Wetters zum Bündnis 'Vermögenssteuer jetzt'

Zur Ratssitzung am 16.5.2013 haben Die Grünen Wetter den folgenden Antrag gestellt:

Resolution Vermögensteuer jetzt!

Der Rat fordert den Bürgermeister auf,  sich gegenüber der Bundes- und Landesre-gierung eindringlich für die Einführung einer Vermögensteuer einzusetzen und den Beitritt Wetters zur Kampagne “Vermögenssteuer jetzt!” zu erklären.
Es gibt einen von vielen Persönlichkeiten  und Räten unterschriebenen Aufruf "Vermögensteuer jetzt!". Dort wird gefordert,  eine Vermögensteuer von einem Prozent auf das Nettovermögen (nach Abzug der Schulden) einzuführen. Ziel ist es, große Vermögen stärker an der Konsolidierung der Haushalte zu beteiligen.

Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) brächte
eine solche Vermögensteuer bundesweit rund 11,5 Milliarden Euro jährlich in die Länderhaushalte. Allein Nordrhein-Westfalen könnte sich über 3,5 Milliarden Euro zusätzlich freuen. Das private Geldvermögen ist in Deutschland extrem angewach-sen - zwischen 2001 und 2011 von 3,6 auf 4,7 Billionen Euro. Einschließlich Sach-vermögen betrage es schon fast zehn Billionen Euro.

Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die großen Vermögen haben
Einbußen durch die Wirtschafts- und Finanzkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen und wachsen stetig weiter, während die Verschuldung der Menschen mit kleineren Einkommen und der öffentlichen Haushalte erschreckend anwächst.
Auf dem Papier gibt es die Vermögensteuer zwar noch, sie ist jedoch seit 1997 aus-gesetzt, da das Bundesverfassungsgericht sie in ihrer damaligen Form für verfas-sungswidrig erklärte. In den letzten Monaten hatte ein Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und weiteren Organisationen eine deutlich stärkere Steuerbelastung für Reiche und Vermögende verlangt. Die Erhebung einer Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Aber bei den Einzelheiten um die Ausgestaltung der Steuer soll die Auffassung des Bundesfinanzhofes aus dem aktuellen Beschluss vom 27.09.2012 beachtet werden.




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