Grüne Wetter weiter besorgt über die städtische Haushaltsführung

Nach Bekanntgabe der neuesten Erlasse zeigen die Grünen Wetter sich weiter besorgt um die städtische Haushaltsführung. Die mangelnde Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie die Informationspolitik werden gleichermaßen kritisiert.

 

Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher Jürgen Uebelgünn:

„Seit Jahren haben wir kritisiert, dass zu einer geordneten Haushaltsführung zwingend die fristgerechte Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse gehört. Nach der Umstellung auf das Neue kommunale Finanzmanagement konnte man in den ersten Jahren noch Verständnis für die Verzögerungen aufbringen. Inzwischen ist es absolut nicht mehr hinnehmbar, dass für die Jahre nach 2008 nicht einmal Entwürfe der Jahresabschlüsse vorgelegt wurden. Dies war auch einer der erklärten Gründe, warum wir die Zustimmung zum Haushalt 2014 verweigert haben. Als Ratsmitglieder können wir seit Jahren nur vermuten und hoffen, dass die Angaben des Kämmerers zur Haushaltssituation stimmen. Schon lange können wir den anfragenden BürgerInnen eine solche Haushaltsführung nicht mehr erklären.“

 

Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide ergänzt zur aktuellen Situation:

Nun gab es eine kurze Erklärung in der konstituierenden Sitzung des Rates und wenige Sätze in einer Pressemitteilung. Ein neuer Erlass verbiete demnach die Genehmigung des Haushaltes 2015, so lange nicht der Jahresabschluss für 2012 vorgelegt werde. Das führe letztlich zu einer Verzögerung der Haushaltseinbringung für 2015. Das klingt noch recht harmlos.

Der Kämmerer hat uns den fraglichen Erlass auch nach Anfrage bis heute nicht zukommen lassen. Wir Grüne haben ihn uns auf anderen Wegen besorgt. Dabei stellten wir fest, dass das Innenministerium unsere kritische Einschätzung der Situation bestätigt und schnellstens Abhilfe fordert. Darüber hinaus stießen wir auf verschiedene beunruhigende Fakten:

  • Der vom Kämmerer zitierte Erlass wurde vom Ministerium per elektronischer Post am 12. Mai 2014, also zwei Wochen vor der Kommunalwahl, an die Bezirksregierungen herausgegeben. Es ist also stark zu vermuten, dass die Stadt Wetter ihn auch vor der Wahl kannte. Gerade zu Wahlterminen ist die Verwaltung verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig über die Haushaltslage der Stadt zu informieren. Dazu wäre in Hauptausschuss und Rat Gelegenheit gewesen. Was wäre passiert, wenn Bürgermeister Hasenberg kurz vor der Wahl mitgeteilt hätte, dass das Innenministerium den Haushalt 2015 nicht genehmigen will, weil „dieser zum Teil bereits seit Jahren andauernde rechtswidrige Zustand nicht länger hingenommen werden kann“ (Zitat Innenministerium)?
  • Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage eines CDU – Abgeordneten vom 9.8.2013 „haben Kommunen, die nicht am Stärkungspakt teilnehmen, ihre Jahresabschlüsse des Jahres 2012 und der Vorjahre spätestens bis zum 31. Dezember 2013 anzuzeigen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, so hat dies für die betroffene Kommune zur Folge, dass das Haushaltssicherungskonzept und dessen Fortschreibung nicht genehmigungsfähig sind.“ Demnach muss bereits im Sommer 2013 bekannt gewesen sein, dass äußerst dringender Handlungsbedarf besteht. Offenbar hätte bereits der Haushalt für 2014 gar nicht genehmigt werden dürfen, auch wenn diese Entscheidung an anderer Stelle ausdrücklich an die Kommunalaufsichten delegiert wird.

Angesichts dieser Situation reicht es uns nicht, mit einer Mitteilung am Ende einer Ratssitzung abgespeist zu werden. Aus unserer Sicht besteht dringender Bedarf zur Klärung wichtiger Fragen, damit Rat und Verwaltung handlungsfähig sind. Uns ist nicht bekannt, wie viel Zeit noch gebraucht wird, um die Entwürfe der fehlenden Jahresabschlüsse vorzulegen, ob das Verfahren beschleunigt werden kann uvm. Der Rat muss aber zumindest einen Zeitplan für die Vorlage der Jahresabschlüsse beschließen. Der Erlass ergänzt. „Aus dem Ratsbeschluss muss weiter hervorgehen, welchen Stand die Aufstellungsverfahren bisher haben, welche Hinderungsgründe einer gesetzeskonformen Aufstellung der Jahresabschlüsse bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden.“ Das wird nicht mit einer Tischvorlage möglich sein.



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