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Nach Bekanntgabe der neuesten Erlasse zeigen die Grünen Wetter sich weiter besorgt um die städtische Haushaltsführung. Die mangelnde Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie die Informationspolitik werden gleichermaßen kritisiert.
Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher Jürgen Uebelgünn:
„Seit Jahren haben wir kritisiert, dass zu einer geordneten Haushaltsführung zwingend die fristgerechte Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse gehört. Nach der Umstellung auf das Neue kommunale Finanzmanagement konnte man in den ersten Jahren noch Verständnis für die Verzögerungen aufbringen. Inzwischen ist es absolut nicht mehr hinnehmbar, dass für die Jahre nach 2008 nicht einmal Entwürfe der Jahresabschlüsse vorgelegt wurden. Dies war auch einer der erklärten Gründe, warum wir die Zustimmung zum Haushalt 2014 verweigert haben. Als Ratsmitglieder können wir seit Jahren nur vermuten und hoffen, dass die Angaben des Kämmerers zur Haushaltssituation stimmen. Schon lange können wir den anfragenden BürgerInnen eine solche Haushaltsführung nicht mehr erklären.“
Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide ergänzt zur aktuellen Situation:
Nun gab es eine kurze Erklärung in der konstituierenden Sitzung des Rates und wenige Sätze in einer Pressemitteilung. Ein neuer Erlass verbiete demnach die Genehmigung des Haushaltes 2015, so lange nicht der Jahresabschluss für 2012 vorgelegt werde. Das führe letztlich zu einer Verzögerung der Haushaltseinbringung für 2015. Das klingt noch recht harmlos.
Der Kämmerer hat uns den fraglichen Erlass auch nach Anfrage bis heute nicht zukommen lassen. Wir Grüne haben ihn uns auf anderen Wegen besorgt. Dabei stellten wir fest, dass das Innenministerium unsere kritische Einschätzung der Situation bestätigt und schnellstens Abhilfe fordert. Darüber hinaus stießen wir auf verschiedene beunruhigende Fakten:
Angesichts dieser Situation reicht es uns nicht, mit einer Mitteilung am Ende einer Ratssitzung abgespeist zu werden. Aus unserer Sicht besteht dringender Bedarf zur Klärung wichtiger Fragen, damit Rat und Verwaltung handlungsfähig sind. Uns ist nicht bekannt, wie viel Zeit noch gebraucht wird, um die Entwürfe der fehlenden Jahresabschlüsse vorzulegen, ob das Verfahren beschleunigt werden kann uvm. Der Rat muss aber zumindest einen Zeitplan für die Vorlage der Jahresabschlüsse beschließen. Der Erlass ergänzt. „Aus dem Ratsbeschluss muss weiter hervorgehen, welchen Stand die Aufstellungsverfahren bisher haben, welche Hinderungsgründe einer gesetzeskonformen Aufstellung der Jahresabschlüsse bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden.“ Das wird nicht mit einer Tischvorlage möglich sein.
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