Planungschef des Regionalverbands Ruhr erläuterte den Regionalplan

Der Regionalplan spielte in der letzten Sitzung des Bauausschusses eine Rolle. Der Bauausschuss sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Regionalplan weitere 3,7 ha Gewerbefläche in Wetter für notwendig hält. Dazu haben wir im Ausschuss den Antrag gestellt, dass der Bauausschuss ein Gewerbegebiet in der "Vorderen Heide" ablehnt. Dieser Antrag erhielt leider nicht die erforderliche Mehrheit. Um umfassender über die Regionalplanung informiert zu sein, haben wir den Bereichsleiter Planung beim Regionalverband Ruhr (RVR) Martin Tönnes eingeladen.

Vor etwa 20 Zuhörern erläuterte Martin Tönnes die Aufgaben und das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans.

Dies sind zusammengefasst die Ergebnisse des interessanten Abends:

Was ist der Regionalplan?
Der Regionalplan ist eine Planung der Flächen im Ruhrgebiet. Es geht darum, welche Flächen für  Wohnbebauung, für Gewerbegebiete, als Freifläche oder für andere Zwecke ausgewiesen werden.
Der Regionalplan wird erstmalig für das gesamte Ruhrgebiet aufgestellt. Bislang war es so, dass jede Bezirksregierung einen Regionalplan aufgestellt hat. Deshalb gelten bis jetzt mehrere Regionalpläne.

Wie wird der Regionalplan aufgestellt?
In einem ersten Schritt stimmt sich der RVR mit den einzelnen Städten und Kreisen ab, welche Gebiete für Wohnen, Gewerbe, Freizeit und anderes zur Verfügung stehen sollen. Dieser Prozess ist derzeit im Gange. In weiteren Runden wird dann der Plan aufgestellt  und den Gemeinden vorgestellt. Dann sind noch Einwände der Kommunen möglich. Der RVR kann sich aber über die Einwände auch hinwegsetzen. Nach seiner  Verabschiedung ist ein Regionalplan 15 Jahre gültig. Die Aufstellung des neuen Regionalplans wird voraussichtlich noch 1,5 Jahre dauern.

Wie wirkt sich der Regionalplan auf Wetter aus?
Der Regionalplan gilt nicht unmittelbar für Wetter. Erst wenn der Flächennutzungsplan geändert wird, müssen die Vorgaben des Regionalplans berücksichtigt werden. Eine Gewerbefläche, die im Regionalplan als Gewerbefläche verankert ist, kann als Gewerbegebiet auch entwickelt werden. Die Gemeinde muss sie aber nicht als Gewerbefläche entwickeln.
Andersherum, kann eine Stadt kein Gewerbe auf einer Fläche ansiedeln, die nicht als Gewerbefläche im Regionalplan ausgewiesen ist.
Der früheste Schritt um ein Gewerbegebiet zu verhindern ist also, dieses beim Aufstellen des Regionalplans erst gar nicht zu berücksichtigen.

Was hat das jetzt mit der "Vorderen Heide zu tun?
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat den RVR mit einem Suchverfahren für interkommunale Gewerbegebiete beauftragt. Interkommunale Gewerbegebiete werden von mehreren Städten betrieben. Diese teilen sich auch die Gewerbesteuereinnahmen. Bei diesem Suchverfahren, stellte sich die Fläche „Vordere Heide“ als mögliches Gewerbegebiet heraus. Dieses wurde sogar nach den Kriterien des RVR als besonders geeignet bezeichnet. Unsere Sorge besteht nun darin, dass im Regionalplan die "Vordere Heide" als Gewerbefläche gekennzeichnet wird. Dies könnte der erste Schritt zu einer Ansiedlung von Gewerbe in der "Vorderen Heide" sein.
Deshalb darf die "Vordere Heide" nicht im Regionalplan als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

Was ist die Meinung der Wetteraner Grünen zum Regionalplan?
Das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans hat unserer Meinung nach mehrere Schwächen:

  • Eine Ausweisung im Regionalplan ist gegen den Willen einer Stadt möglich.
  • Es werden Flächen zur Bebauung bevorzugt.
  • Flächen für Landwirtschaft werden nachrangig behandelt.
  • Zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs werden die Daten aus der Vergangenheit herangezogen. Das Ziel, Flächenfraß zu verhindern, wird damit nicht ausreichend verfolgt.
  • Es werden immer noch Grünflächen für die Ausweisung von Baugebieten herangezogen. Aus unserer Sicht müssen vorrangig Brachflächen für Gewerbe zur Verfügung gestellt werden.

Näheres zur Regionalplanung im RVR finden Sie hier

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