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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1.7.2015 entschieden, dass keine Vorhaben genehmigt werden dürfen, wenn damit die Verschlechterung eines Oberflächengewässers verbunden ist oder die Erreichung eines guten Zustands gefährdet wird.
Diese Entscheidung hat das EuGH zur Weservertiefung getroffen. Als Grundsatzurteil gilt es aber auch für das geplante Gewerbegebiet am Stork und die Überlegungen zur Bebauung am Elberg. Die bisherigen Planungen für den Berger Bach mit namenlosen Nebenflüssen am Stork können deshalb nicht mehr wie vorgesehen umgesetzt werden.
Auch die Planungen, dass bei Starkregen Schmutzwasser aus dem Neubaugebiet Elberg in die Elbsche fließen kann, sind damit hinfällig.
Die gesamte Entscheidung ist hier veröffentlicht.
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