Car-Sharing für die Stadt und die Bürger*innen

Car–Sharing ist ein Konzept bei dem sich mehrere Nutzer*innen Fahrzeuge teilen. Dies hat für die Stadt Wetter mehrere Vorteile:

Es muss kein Fahrzeug angeschafft werden, bzw. es werden Erlöse durch die Fahrzeuge erzielt. Das wirtschaftliche Risiko für die Stadt ist dabei sehr gering.

Es wird weniger Parkraum benötigt. Die Car-Sharing Nutzer*innen sind weniger mit dem Auto unterwegs, weil jede Nutzung vorher überlegt wird. Die Anschaffung von Zweitwagen für Haushalte kann sich erübrigen. Gleichzeitig sinken beim Auto-teilen die Kosten für den Einzelnen, weil nur die tatsächliche Nutzung bezahlt werden muss.

Eine Nutzung von Car-Sharing- Fahrzeugen durch die Stadt Wetter kann ein Anschub für ein Angebot von Car-Sharing in der Stadt sein. Derzeit gibt es kein öffentliches Angebot in der Stadt.

Insgesamt ist das Angebot „Car-Sharing“ ein wichtiger Schritt zu einer klimafreundlichen Kommune.

Hier noch einmal das Wichtigste:

Was ist Car-Sharing

Car-Sharing ist die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge. Dabei ist eine kurzfristige und kurzzeitige Nutzung dieser Fahrzeuge möglich.

 

Wer betreibt Car-Sharing?

Car-Sharing wird in der Regel durch eine entsprechende Organisation angeboten. In der Nachbarschaft von Wetter gibt es derzeit zwei Anbieter: In Hagen und Witten Flinkster www.flinkster.de . Dies ist ein Angebot der Deutschen Bahn. Der Vorteil hier ist, dass den Nutzern problemlos ein bundesweites Angebot zur Verfügung steht.

In Herdecke werden derzeit vier PKW an drei Standorten durch den Verein Statt-Auto www.statt-auto-herdecke.de betrieben.

 

Wo werden die Fahrzeuge stehen?

Wenn die Stadt Wetter an einem Car-Sharing Angebot teilnimmt, werden die Fahrzeuge auf den Parkplätzen der jeweiligen Verwaltungsgebäude stehen. Diese werden durch ein Kartensystem oder ein Schlüsseltresor für die jeweiligen Nutzer zugänglich sein.

 

Wird die Stadt Anbieter von Car-Sharing?

Die Fahrzeuge werden entweder durch die Car-Sharing Anbieter gestellt. Dann wird die Stadt nur für die jeweilige Nutzung der Fahrzeuge zahlen. Oder die Stadt stellt die Fahrzeuge des jeweiligen Car-Sharing Anbieters zur Verfügung und durch einen Vertrag können dann andere Nutzer auf die Fahrzeuge zugreifen. Die Erlöse aus dieser Nutzung erhält die Stadt. Die Organisation des Auto-teilens übernimmt i.d.R. der jeweilige Anbieter.

 

Kann es sein, dass die Stadt das Auto nicht zur Verfügung hat?

Die Fahrzeuge werden für die Zeiten, in denen die Stadtverwaltung einen Zugriff auf diese Autos haben muss, nicht an andere Nutzer*innen freigegeben. Eine Nutzung kann also erst am Abend oder am Wochenende durch andere Car-Sharer*innen erfolgen.

 

Wer wartet und reinigt die Fahrzeuge?

Dies muss mit dem jeweiligen Anbieter vertraglich geregelt werden.

 

Wer haftet für Schäden durch andere Nutzer?

Die Autos haben in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Für Schäden ist ansonsten der jeweilige Nutzer haftbar.

 

Kann die Stadt auch andere Autos nutzen?

In der Regel können die Autos, die von dem jeweiligen Anbieter betrieben werden, auch genutzt werden.

 

Wie kann das Auto gebucht werden?

Eine Buchung erfolgt über das Internet.

 

Weitere Informationen unter: http://carsharing.de

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