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Wir möchten, dass in Wetter keine zusätzlichen Gelder für Ausschussvorsitzende gezahlt werden. Einen entsprechenden Antrag haben wir zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Donnerstag gestellt.
Nach neuer gesetzlicher Lage sollen zur Stärkung des Ehrenamtes die Vorsitzenden der Ratsausschüsse künftig eine verdoppelte Aufwandsentschädigung erhalten. Das Gesetz ermöglicht es den Städten allerdings festzulegen, dass Ausschüsse davon ausgenommen werden. Wir möchten, dass der Rat – wie in Herdecke – einen vollständigen Verzicht auf zusätzliche Zahlung beschließen.
Unsere Sprecherin Karen Haltaufderheide, selbst Vorsitzende eines Ausschusses zu dem Thema:
„DIE GRÜNEN Wetter begrüßen die überparteilichen Bemühungen, das politische Ehrenamt zu stärken. Allerdings sehen wir eine Erhöhung von Aufwandsentschädigungen dazu nicht als das richtige Mittel an. Geld sollte nicht das ausschlaggebende Argument für kommunalpolitisches Engagement sein. Der Ausschussvorsitz ist zweifellos mit zusätzlichem Aufwand verbunden; allerdings auch mit zusätzlichem Ansehen im Sinne eines EHRENamtes. Da Kommunalpolitiker*innen keine Vergütung von konkreter Arbeitsleistung oder –zeit sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, können wir das Argument einer höheren Bezahlung für Ausschussvorsitzende nur begrenzt nachvollziehen. Es entspricht auch nicht unserem kollegialen und basisdemokratischen Beratungsstil, zusätzlich Führungspositionen stärker finanziell hervorzuheben.
Die finanzielle Situation der Stadt Wetter (Ruhr) ist angespannt. Vor Bürger*innen und Ehrenamtlichen in anderen Bereichen müssen wir immer wieder rechtfertigen, warum aus ihrer Sicht notwendige Leistungen nicht finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Verzicht der Politik auf zusätzliche Zahlungen das richtige Signal. Daran ändert auch der neue Erlass des Innenministeriums nichts. Damit wird der vollständige Verzicht auf erhöhte Aufwandsentschädigungen als nicht dem Willen der Gesetzgebung entsprechend erklärt. Als Rat sind wir allerdings nicht an diese Rechtsmeinung gebunden und können uns dem Gesetz entsprechend so entscheiden, wie wir es in unserer kommunalen Situation für angemessen halten.“
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