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„In die Berechnung der Abwassergebühren des Stadtbetriebs fließen kalkulatorische Zinsen von 4,25 % ein, obwohl der Stadtbetrieb selbst für seine Kredite erheblich weniger zahlt. Dieses Vorgehen entspricht vollkommen der aktuellen Rechtslage und gängigen Praxis in NRW.
Trotzdem klagt der Bund der Steuerzahler vor dem Oberverwaltungsgericht. Er argumentiert, die derzeit niedrigen Zinsen müssten berücksichtigt und der Vorteil an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.
Die Chancen der Klage sind gestiegen, weil das Bundesverfassungsgericht bei Verzugszinsen für Steuerforderungen eine zu hohe Differenz zwischen den festgesetzten und den marktüblichen Zinsen für rechtswidrig erkannt hat. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entfalten immer Grundsatzcharakter.
Wir haben daher im Verwaltungsrat des Stadtbetriebs beantragt, für das Jahr 2022 zu den Abwassergebühren nur vorläufige Gebührenbescheide zu versenden. Bei Erfolg der Klage zur Gebührenhöhe bekämen dann alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger die zu viel gezahlten Gebühren erstattet. Dieser Antrag der GRÜNEN wurde leider abgelehnt.
Jetzt können bei Erfolg der Klage nur die Bürgerinnen und Bürger mit einer Erstattung zu viel gezahlter Gebühren rechnen, die Widerspruch eingelegt haben: die anderen gehen leer aus.
Wir raten deshalb allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, gegen die Abwasser- Gebührenbescheide des Stadtbetriebs Widerspruch einzulegen. Das kann formlos erfolgen; es sollte allerdings deutlich das Wort Widerspruch erkennbar sein. Sinnvoll wäre auch ein Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuerforderungen und die Klage des Bundes der Steuerzahler.“
Hinweise und ein Muster zum Widerspruch finden sich unter auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler.
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