Bundestag streicht § 219a... endlich!

Dahmen, der selbst Arzt ist, bezeichnet die Gesetzesänderung als längst überfällig, da es vor allem darum ginge, dass Ärztinnen und Ärzte nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Der Vorwurf, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche „Werbung“ sein könnten, sei haltlos, so Dahmen. Ärztinnen und Ärzte seien von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehörten, verpflichtet.

Gleichzeitig werde der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. „Daher ist die Streichung des Paragrafen 219a auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen“, sagte Dahmen.

Außerdem kritisierte Dahmen, dass die Debatte rund um den Paragrafen 219a fälschlicherweise mit der grundsätzlicheren Reform der Strafbarkeit im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) vermischt würde, was zu einer unnötigen Emotionalisierung des Sachverhalts führen würde.

Als nächsten Schritt will sich die Ampelkoalition der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gebe, die Abbrüche durchführen. „Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln“, sagte Dahmen. Gleichzeitig müssen Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Eingriffe während des Medizinstudiums regelhafter gelehrt werden. 



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