Straßenbaubeitragssatzung: Beitragsgerechtigkeit erfordert Transparenz und Information

Zu den Berichterstattungen über eine neue Straßenbeitragssatzung schreibt Grünen-Fraktionssprecherin Karen Haltaufderheide.

„Es ist falsch, dass der Satzungsentwurf der Verwaltung nur eine gerechtere Verteilung der Kosten bringt, Mit diesem Entwurf würden BürgerInnen finanziell deutlich stärker belastet als bisher. Dies betrifft nicht nur den Außenbereich, sondern über die Vergrößerung der beitragspflichtigen Breiten bei Gehwegen, Parkstreifen und Radwegen auch innerstädtische EigentümerInnen. Warum wird das von der Verwaltung verschwiegen?

Über ein verantwortbares Maß hinaus würden die Landwirte belastet. Die Verwaltung macht geltend, der Entwurf sei nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes gestaltet. Bezüglich der Heranziehung großer, meist landwirtschaftlicher Grundstücke weicht der Wetteraner Entwurf entschieden von der Mustersatzung ab. Während dort eine Tiefenbegrenzung vorgesehen ist, als nur ein an der Straße liegender Streifen von z.B. 50 m Tiefe herangezogen wird, sieht der Wetteraner Entwurf eine Beitragspflicht für die Gesamtfläche vor, also z.B. ein Feld von 6 Hektar. Das kann Landwirte, die ja nicht nur an einer Straße Felder besitzen, in den Ruin treiben und geht weit über die angestrebte gerechte Beteiligung an den Kosten hinaus. Hinzu kommt die neu vorgesehen Beitragspflicht für Wirtschaftswege und unselbständige Grünflächen.

Nicht nur die Politik braucht Klarheit für eine angemessene Gestaltung der Satzung. Man muss sich in der Tat wundern, wie die Verwaltung über die Auswirkungen des Satzungsentwurfes urteilen kann, wenn weder eine Klassifizierung der Straßen noch konkrete Berechnungen vorliegen. Auch den BürgerInnen gegenüber sind wir zur Transparenz verpflichtet. Sie müssen erkennen und in ihre finanziellen Planungen aufnehmen können, welche Belastungen durch Straßenbaubeiträge auf sie zukommen.

So ist unsere Forderung zu verstehen, dass zu Beginn der Baumaßnahmen an der Kaiserstraße Klarheit über die anzuwendende Satzung herrschen muss. Wir wollen verhindern, dass es später ein böses Erwachen für die Anlieger gibt, wenn sie plötzlich für fünf Meter Parkstreifenbreite zahlen müssen statt für zwei Meter. Oder ist die Aussage des Bürgermeisters als Zusage zu verstehen, dass die Kaiserstraße auf jeden Fall nach der alten Satzung abgerechnet wird?

 



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