Erwiderung Haushaltskritik

Als Erwiderung auf die Mitteilung der Stadt, die Haushaltskritik der Grünen sei völlig abwegig, schreibt Karen Haltaufderheide:

„Unsere Kritik setzt bei haushaltspolitischen Fakten an und zielt auf Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Dazu sagt die Stadtverwaltung eigentlich gar nichts.

Unbestreitbar ist, dass die Stadt Wetter bis heute noch keine Entwürfe für die Jahresabschlüsse 2009 ff. vorgelegt hat. Dies macht eine geordnete Haushaltswirtschaft sowie eine Kontrolle des Rates unmöglich. Auch das Land ist für eine passgenaue Gemeindefinanzierung auf korrekte und geprüfte Abschlüsse der Kommunen angewiesen.

Daher hat es nicht an Hinweisen und Aufforderungen gefehlt, die fehlenden Abschlüsse vorzulegen. Im Juni 2013 heißt es in einem Erlass: „„Dieser zum Teil bereits seit Jahren andauernde rechtswidrige Zustand kann nicht länger hingenommen werden.“ Ferner unterrichtete die Landesregierung am 9.8.2013 auf die Anfrage eines CDU-Abgeordneten: Es „haben Kommunen, die nicht am Stärkungspakt teilnehmen, ihre Jahresabschlüsse des Jahres 2012 und der Vorjahre spätestens bis zum 31. Dezember 2013 anzuzeigen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, so hat dies für die betroffene Kommune zur Folge, dass das Haushaltssicherungskonzept und dessen Fortschreibung nicht genehmigungsfähig sind.“ Es ging um den Haushalt 2014.

Der aktuell vorliegende Erlass vom 12.5.2014 bezieht sich auf den Haushalt 2015. Er ist der neue, traurige Höhepunkt in einer Kette von Maßnahmen, mit denen das Land zunächst unterstützend und dann sanktionierend säumige Gemeinden dazu veranlassen will, endlich zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zu kommen.

Es ist schwierig, ein Problem zu lösen, so lange es nicht eingestanden wird. Das provoziert Kritik, die wiederholt als völlig abwegig zurückgewiesen wird, die Fronten verhärten sich. Dabei bestünde aus unserer Sicht dringender Bedarf zur Klärung wichtiger Fragen, damit Rat und Verwaltung handlungsfähig sind. Uns ist nicht bekannt, wie viel Zeit noch gebraucht wird, um die Entwürfe der fehlenden Jahresabschlüsse vorzulegen, ob das Verfahren ohne Qualitätsverlust beschleunigt werden kann uvm. Der Rat muss gemäß Erlass aber zumindest einen Zeitplan für die Vorlage der Jahresabschlüsse beschließen. Der Erlass ergänzt: „Aus dem Ratsbeschluss muss weiter hervorgehen, welchen Stand die Aufstellungsverfahren bisher haben, welche Hinderungsgründe einer gesetzeskonformen Aufstellung der Jahresabschlüsse bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden.“ Daran wollen wir arbeiten.

 

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