Fragen und Antworten zum DEMAG - Verwaltungsgebäude

Wichtige Fragen und Antworten zum Vorhaben der Bebauung der Fläche des DEMAG – Verwaltungsgebäudes.

Um welches Gebiet handelt es sich hier?
Das Gebiet des alten Verwaltungsgebäudes mit den oberhalb bestehenden Parkplätzen soll neu überplant werden. Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Vorlage erstellt, die auf dieser Fläche eine Wohnbebauung mit Eigenheimen, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau vorsieht. Weiter soll ein großer Supermarkt (1500 m²) errichtet werden. Das Verwaltungsgebäude soll im Rahmen der Baumaßnahmen abgerissen werden. Die Vorlage der Stadtverwaltung zu dem Bebauungsplan finden Sie hier.

 

Was kritisieren wir GRÜNE an dem Vorhaben?
Aus unserer Sicht müssen hier zwei Ebenen in der Kritik unterschieden werden:

  1. Kritik am Verfahren
    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist den Mitgliedern des Rates nicht mitgeteilt worden, dass es eine alternative Planung zu dieser Wohnbebauung mit Supermarkt gibt.
    Die Firma Qass hat uns diese Alternative vorgestellt, die sich schon in einem weiten Planungsstadium befindet.
    Weiter ist uns das Ausmaß Altlastenproblematik auf dem Gelände nicht mitgeteilt worden.
     
  2. Inhaltliche Kritik
    Inhaltlich kritisieren wir, dass für dieses neue Bebauungsgebiet vorgesehen ist, einen sogenannten Vollsortimenter, das ist ein Supermarkt wie Rewe und Edeka, mit einer Größe von 1500 m² anzusiedeln.

 

Um welches Alternativprojekt handelt es sich hier?
Es handelt sich um ein Gründer- und Technologiezentrum. Dieser Vorschlag ist von Herrn Ulrich Seuthe, dem Geschäftsführer der Qass GmbH aus Wetter, erstellt worden. Dieser Vorschlag wird schon seit Jahren entwickelt und wurde bereits 2018 dem Bürgermeister vorgestellt. Aus unserer Sicht handelt es sich hier um ein Leuchtturmprojekt. Es ist offensichtlich auch kein Hirngespinst.

 

Das Grundstück gehört der DEMAG und dann kann sie doch auch selbst entscheiden, was mit dem Grundstück passiert.
Das ist im Grundsatz richtig. Allerdings müssen die Voraussetzungen, wie ein Grundstück oder eine größere Fläche bebaut werden darf, von den Mitgliedern des Rates beschlossen werden. Dabei muss der Rat vor allem das öffentliche Interesse an einer guten Stadtentwicklung im Auge haben.
Dieses Baurecht soll jetzt mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auch geschaffen werden.
Der Bereich, um den es hier geht, liegt laut dem Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. D.h. hier ist sowohl eine Wohn- als auch gewisse gewerbliche Nutzung möglich. Der Bebauungsplan, der nun aufgestellt werden soll, legt die konkrete Nutzung dieses Gebietes fest.
Ein Eigentümer muss bei einer Bebauung die Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigen. Beispielsweise kann ein Landwirt, der sein Feld nicht mehr bestellen will, nicht einfach diese Fläche mit Gewerbehallen bebauen. Auch hat er kein Anrecht darauf, dass die Stadt den Flächennutzungsplan ändert, damit dort der Bau von Gewerbehallen möglich wird. Insofern hat in diesem Gebiet auch der Stadtrat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden, welche Art der Bebauung auf dieser Fläche entstehen soll. Der Eigentümer ist dann dazu verpflichtet die Grenzen des Bebauungsplanes sowohl räumlich als auch inhaltlich bei seinem Vorhaben zu berücksichtigen. Natürlich kann der Eigentümer auch die Entscheidung treffen, das Gelände dann nicht zu bebauen.

 

Warum möchten die Grünen, dass der Alternativvorschlag eines Gründerzentrums umgesetzt wird?
Wichtig aus unserer Sicht ist zunächst einmal, diesen Vorschlag zu kennen, ihn zu bewerten und dann auch abzuwägen. Sympathisch finden wir ein Gründerzentrum allerdings aus mehreren Gründen: es wird Gewerbe in Wetter gehalten bzw. neu angesiedelt, es ist ein Leuchtturmprojekt, das über Wetter hinaus strahlen kann und das Gebäude kann weiter genutzt werden.

 

Wurde nicht immer gesagt, dass das Verwaltungsgebäude marode sei und abgerissen werden muss?
Es ist richtig, dass diese Behauptung immer wieder den Raum gestellt wurde. Die Firma Qass hat im Rahmen der Erarbeitung ihres Konzeptes ein TÜV - Gutachten über dieses Gebäude erstellen lassen. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Gebäude stabil und standfest ist und es keinen Grund gibt, es aus statischen Gründen abzureißen. Eine Sanierung ist natürlich bei einem fast 50 Jahre alten Gebäude notwendig.

 

Warum sind wir GRÜNE gegen den Bau eines Supermarktes auf dem Gelände?
Ein großflächiger Supermarkt auf diesem Gelände würde aus unserer Sicht das Aus für den Rewe und weiterer Geschäfte in Grundschöttel bedeuten. Ein fußläufiges Einkaufen wäre dann für viele Menschen aus Grundschöttel nicht mehr einfach möglich. Dies hätte zur Folge, dass viele mit dem Auto zum Supermarkt fahren würden. Ein Stück Lebensqualität in Grundschöttel würde dadurch wegfallen. Das sieht im Übrigen auch das Einzelhandelskonzept, das vor drei Jahren vom Rat verabschiedet wurde. Dort steht unter anderem: „…aus GMA Sicht ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auch unterhalb der Großflächigkeit im DEMAG Gelände unter Berücksichtigung der Ziele des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes nicht zu empfehlen…“.
In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 13.04.21 ist gesagt worden, dass der Investor, dieses Gelände nur entwickelt, wenn ein Supermarkt entstehen würde, ansonsten würde es sich nicht für ihn lohnen. Wenn das so ist, dann sollen die Bürger*innen in Grundschöttel den Preis dafür zahlen, dass ein Investor auf dem DEMAG-Gelände ein Geschäft macht.

 

Welche Altlasten befinden sich auf dem Gelände?
Nach Informationen, die wir allerdings noch nicht belegen können, sind auf dem Gelände vor Jahrzehnten Schlacken und Sande aus Gießereien und auch von der DEMAG abgekippt worden. Unter dem Verwaltungsgebäude sollen sich Schlacken mit Schwermetallen befinden. Ein Brief der unteren Bodenschutzbehörde aus dem Jahr 2008 teilt mit, dass dort Altlasten mit einer Mächtigkeit von bis zu 11 m festgestellt worden sind. In diesen Altlasten befinden sich Schwermetalle. Der EN-Kreis hat 2008 der damaligen Bauplanung u.a. wegen der Altlasten nicht zugestimmt.

 

Die GRÜNEN haben dem Handlungskonzept Wohnen zugestimmt. In diesem ist auch die Bebauung dieses Geländes mit Wohnungen und Häusern vorgesehen.
Das ist richtig. In diesem Handlungskonzept ist auch die Bebauung dieses Geländes mit Wohnungen und Häusern vorgesehen. Die Bebauung des DEMAG Geländes ist dabei nur ein Teil des Handlungskonzept Wohnen. Entscheidend ist für uns am Handlungskonzept Wohnen, dass es grundsätzliche Zielvorgaben für die zukünftige Wohnbebauung in Wetter liefert. Wir haben dem Handlungskonzept zugestimmt, weil wir einerseits davon ausgegangen sind, dass das DEMAG Verwaltungsgebäude abgerissen werden muss und wir andererseits von dem Alternativkonzept der Qass GmbH nichts gewusst haben. Wenn wir über diese Information verfügt hätten, wäre unsere Entscheidung gegebenenfalls eine andere gewesen.



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