Richtigstellung

Wer mich googlet, stößt unweigerlich auf beunruhigende Einträge. Es wird vor mir gewarnt, ich sei eine Satanistin und Mutter einer Mörderin. Nichts davon ist wahr, wie schnell festzustellen ist, wenn man bereit ist, diesen unsäglichen Schmutz zu lesen - ich rate trotzdem davon ab. Wahr ist, dass eine Freundin meiner Tochter ermordet wurde. Der Täter wurde gefasst, hat gestanden und wurde verurteilt. Trotzdem behauptet ein unter Wahnvorstellungen leidender Mann, der weder mit uns, noch mit dem Opfer oder dem Täter etwas zu tun hatte, seit nunmehr fast sieben Jahren, die Tat sei in Wahrheit von den Freundinnen des Opfers begangen worden. Es ist entsetzlich, welches Leid er den jungen Frauen, den Eltern des Opfers und allen, die er in seine dreckige Kampagne einbezieht, zufügt.

Bisher waren alle juristischen Versuche, die Äußerungen zu unterbinden bzw. die furchtbaren Beschuldigungen und Verleumdungen löschen zu lassen, erfolglos, da der Täter möglicherweise schuldunfähig ist. Unser Rechtsstaat hat bisher keine passende Antwort auf Internet-Rufmord.    Ein solches Delikt gilt offenbar nicht als schwer genug, um einen schuldunfähigen Täter zum Schutz der Opfer einweisen zu lassen, obwohl weltweit immer wieder Fälle bekannt werden, in denen vor allem junge Menschen daran zerbrechen, dass sie den Eintragungen und Bildern zu ihrer Person im Netz nicht entkommen können. Gleichzeitig ist eine Löschung derartiger Äußerungen über die eigene Person bisher allenfalls mit einem rechtskräftigen Urteil gegen den Täter möglich. Das bekommen wir nicht, weil der Täter als schuldunfähig gilt.
Inzwischen kämpfen wir auf politischer Ebene für das Recht auf Vergessen. Es ist Gegenstand eines Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof. Es wurde in das grüne Bundestagswahlprogramm aufgenommen und ist Bestandteil der Entwürfe zur neuen EU-Datenschutzverordnung.

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